Costa Rica ist eine Präsidialrepublik und haltet sich verfassungsmäßig und institutionell teilweise an dem nordamerikanischen Muster. Der Präsident sowie zwei Vizepräsidenten werden vom Volk für eine Regierungsperiode von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl des gleichen Präsidenten ist nach einer Legislaturperiode nicht möglich. Das Parlament besteht aus 57 Abgeordneten, die ebenfalls alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Die Aufgabe der Zuweisung der Haushaltsmittel erfolgt über das Parlament im Rahmen verfassungsmäßiger Vorgaben. Die rechtssprechende Gewalt ist selbstverwaltend und unabhängig. Das Oberste Wahlgericht wacht, als vierte unabhängige Gewalt, über die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen
Costa Rica gilt aufgrund des Fehlens des Militärs und dem Verzicht von Gewalt als die „Schweiz von Mittelamerika“. 1949 schaffte der damalige Präsident die Streitkräfte ab und versucht alle auftretenden Konflikte im Wege des Dialogs der Beteiligten friedlich zu lösen. Damit die öffentliche Sicherheit dennoch gewährleistet ist, werden Grenzschutzaufgaben der Polizei zugeteilt.